GESCHÄFTSPRAKTIKEN - SGS JSC

GESCHÄFTSPRAKTIKEN

Präambel

Das Unternehmen SGS Executive Search (SGS), als globaler Akteur im Bereich der Direktsuche nach Führungskräften, strebt danach, die Professionalität innerhalb der Organisation kontinuierlich zu steigern. Dementsprechend hat SGS die folgenden Richtlinien für die berufliche Praxis entwickelt, um SGS in ihren Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Kandidaten und der Öffentlichkeit auf der ganzen Welt zu unterstützen. Die SGS kann diese Richtlinien von Zeit zu Zeit ändern, wenn sich der Berufsstand weiterentwickelt und an die Entwicklungen in der Geschäftspraxis, der Technologie und der Gesetzgebung anpasst.

 

I. Beziehungen zwischen SGS-Kundenpartnern und ihren Kunden

SGS Client Partners sind Partner mit ihren Kunden in einem Beratungsprozess, der auf die Auswahl von Führungskräften in Organisationen abzielt. Der Erfolg dieser Partnerschaften hängt von einem starken gegenseitigen Engagement für die anstehende Aufgabe sowie von gegenseitigem Vertrauen, Offenheit und Reaktionsfähigkeit beider Parteien im Verlauf der Suche ab. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt die SGS, dass Vereinbarungen zwischen Kunden und Client-Partner-Firmen über die Durchführung der Suche und andere wichtige Angelegenheiten schriftlich festgehalten werden.

 

A. Annahme von Kundenaufträgen

  • Ein hervorragender Kundenservice beginnt mit einem umfassenden Verständnis des Kundenunternehmens, seiner geschäftlichen Anforderungen und der zu besetzenden Stelle.
  • Nehmen Sie nur Aufträge an, für die ein Client-Partner qualifiziert ist, aufgrund dessen, dass er die Bedürfnisse des Kunden kennt und in der Lage ist, den spezifischen Auftrag auszuführen.
  • Legen Sie Interessenkonflikte, die dem SGS Client Partner bekannt sind, unverzüglich offen und nehmen Sie Aufträge nur an, wenn alle betroffenen Parteien ausdrücklich zugestimmt haben, auf jegliche Konflikte zu verzichten.
  • Entwickeln Sie eine Vereinbarung mit dem Kunden, aus der unter anderem hervorgeht, welche organisatorische Einheit als Kundenorganisation definiert ist, welche Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt werden und welche laufenden Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Erfüllung des Auftrags bestehen.
  • Vereinbaren Sie mit dem Kunden alle „Off-Limits“-Einschränkungen oder andere damit zusammenhängende Richtlinien, die regeln, wann und wie der Client-Partner in Zukunft Mitarbeiter aus der definierten Kundenorganisation rekrutieren darf.
  • Vereinbaren Sie mit dem Kunden, welche Informationen über die betreffende Stelle den Bewerbern und Quellen während der Suche zur Verfügung gestellt werden, wann diese Informationen freigegeben werden und in welcher Form.
  • Beraten Sie den Kunden dazu, wenn eine Anzeige gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn diese eine empfohlene Strategie für einen bestimmten Suchauftrag ist.

 

B. Durchführung von Kundenaufträgen

Client-Partner sollten ihren Kunden mit Integrität und Objektivität dienen und sich bemühen, Suchberatungsaktivitäten auf der Grundlage einer unparteiischen Betrachtung der relevanten Fakten durchzuführen. Im Einzelnen sollte ein SGS-Client-Partner:

  • Eine gezielte Suche nach qualifizierten Kandidaten im Einklang mit einer mit dem Kunden vereinbarten Suchstrategie durchführen.
  • Eine umfassende Stellenbeschreibung für jeden Suchauftrag unter umfassender Einbeziehung und Genehmigung des Kunden entwickeln, und diese Beschreibung den Kandidaten bereitstellen, bevor sie zu einem Vorstellungsgespräch mit dem Kunden eingeladen werden.
  • Potenzielle Kandidaten, bevor sie dem Kunden bei einem Gespräch vorgestellt werden, gründlich Bewerten. Eine solche Bewertung umfasst in der Regel ausführliche persönliche oder per Videokonferenz geführte Gespräche, angemessene Voruntersuchungen zu Referenzen und Hintergrund sowie eine sorgfältige Bewertung der Stärken und Schwächen der Bewerber im Hinblick auf das Anforderungsprofil für die vorgeschlagene Stelle. Die Kunden sollten darüber informiert werden, wenn die Umstände ein anderes Vorgehen erfordern.
  • Mit dem Kunden vereinbaren, welche Referenz- und Hintergrundüberprüfungen bei den Kandidaten in der Endauswahl durchgeführt werden müssen, welche Elemente diese Überprüfungen umfassen sollten, wie umfangreich sie sein sollten und wer sie durchführen wird. (Siehe die SGS-Leitlinien zur Überprüfung von Referenzen und Hintergrundinformationen).
  • Dem Kunden die Informationen über den Bewerber ehrlich und sachlich darstellen und alle Vorbehalte gegenüber dem Bewerber, die für die Stelle von Bedeutung sind, hinzufügen.
  • Den Auftraggeber unverzüglich informieren und Alternativen anbieten, wenn sich herausstellt, dass keine qualifizierten Kandidaten präsentiert werden können oder dass die Dauer der Suche erheblich von der ursprünglich festgelegten Dauer abweichen wird.
  • Vom Auftrag zurückzutreten, wenn ein Client-Partner feststellt, dass ein Kunde seine Organisation falsch charakterisiert oder Kandidaten in die Irre geführt hat und nicht bereit ist, die Situation zu bereinigen.
  • Die Präsentation von Lebensläufen unterlassen, wenn noch keine Kundenbeziehung besteht.

 

C. Wahrung der Vertraulichkeit von Kundeninformationen

SGS-Client-Partner sollten sich nach besten Kräften bemühen, vertrauliche Informationen über ihre Kunden zu schützen. Insbesondere sollte ein Kundenpartner:

  • Vertrauliche Informationen, die er von Kunden erhalten hat, nur für die Zwecke der Durchführung des Auftrags verwenden.
  • Solche vertraulichen Informationen nur an Personen innerhalb des Unternehmens oder an entsprechend qualifizierte/interessierte Bewerber weitergeben, die ein Bedürfnis haben, diese Informationen zu kennen.
  • Diese vertraulichen Informationen nicht zur persönlichen Bereicherung nutzen oder Insider-Informationen an andere Parteien zu deren persönlichem Vorteil weitergeben.

 

D. Vermeidung von Interessenkonflikten

SGS-Client-Partner haben die ethische Verpflichtung, Interessenkonflikte mit ihren Kunden zu vermeiden. Zum Beispiel sollte ein Client-Partner:

  • Einen Auftrag ablehnen oder von ihm zurücktreten, wenn er von Umständen erfährt, die die Fähigkeit des Client-Partners zur ordnungsgemäßen Erbringung von Dienstleistungen beeinträchtigen, einschließlich tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte, es sei denn, alle betroffenen Parteien stimmen ausdrücklich zu, auf den Konflikt zu verzichten.
  • Den Kunden die ungeteilte Loyalität des Client-Partners als Fürsprecher und professioneller Berater bei den Verhandlungen mit den Kandidaten in der Endauswahl bieten. Nur in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung aller betroffenen Parteien dürfen Kandidaten mehr als einem Mandanten gleichzeitig vorgestellt werden.
  • Den Kunden über geschäftliche oder persönliche Beziehungen zu Kandidaten, die die Objektivität des Client-Partners bei der Durchführung des Auftrags beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen scheinen könnten, unterrichten.
  • Keine Bezahlung für die Unterstützung einer Person bei der Arbeitssuche annehmen.

 

II. Beziehungen zwischen SGS-Client-Partners und Bewerbern

Obwohl ein Client-Partner in erster Linie eine Beziehung zum Kunden unterhält, streben die Client-Partner-Firmen auch danach, professionelle Beziehungen zu den Bewerbern aufzubauen. Diese Beziehungen sollten von Ehrlichkeit, Objektivität, Genauigkeit und Respekt vor der Vertraulichkeit geprägt sein. Beim Aufbau solcher Beziehungen sollte ein Client Partner:

  • Die Beziehungen zwischen den Parteien, die an einem Suchberatungsauftrag auf Honorarbasis beteiligt sind, und insbesondere die Rechte und Pflichten des Kandidaten in diesem Prozess, erläutern.
  • Bewerbern relevante und genaue Informationen über das Kundenunternehmen und die Stelle zur Verfügung stellen.
  • Die Kandidaten ermutigen, genaue Angaben zu ihren Qualifikationen zu machen. Wenn erfahren wird, dass ein Kandidat den Kunden oder Kundenpartner über seine Qualifikationen getäuscht hat, soll der Kandidat abgelehnt werden, es sei denn, der Kunde, der Kandidat und der Client-Partner sind sich einig, dass die Kandidatur nach der Offenlegung der Fakten fortgesetzt werden soll.
  • Den Kunden genaue und relevante Informationen über die Kandidaten präsentieren und ansonsten die Vertraulichkeit der von potenziellen und tatsächlichen Kandidaten bereitgestellten Informationen wahren.
  • Den vertraulichen Lebenslauf einer Person oder andere vertrauliche Daten nur mit deren vorheriger Zustimmung und im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung weitergeben.
  • Rechtzeitig die Interessenten und Kandidaten über den Stand und die Art ihrer Kandidatur unterrichten.
  • Erläutern, dass eine Person nur in Ausnahmefällen bei mehr als einer Suche gleichzeitig vorgeführt werden darf, und auch nur dann, wenn alle Beteiligten dazu zustimmen.
  • Die Kandidaten darauf hinweisen, dass die Client-Partner-Firma sie ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht als Kandidaten für eine künftige Suche ansprechen darf, solange sie bei dem Kundenunternehmen beschäftigt sind.

 

III. Beziehungen zwischen SGS-Client-Partnern und ihren Auftragnehmern

SGS Client-Partner greifen manchmal auf Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zurück, um den Suchprozess zu unterstützen. Dienstleistungen können untervergeben werden, aber die Verantwortung für sie kann nicht übertragen werden. Ein Kundenpartner sollte:

  • Seine Auftragnehmer und Unterauftragnehmer schriftlich darüber informieren, dass sie sich an den SGS-Ethikkodex und die Richtlinien für die berufliche Praxis halten müssen.
  • Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, deren Praktiken nicht mit den von SGS-Client-Partnern erwarteten Standards der Professionalität übereinstimmen.

 

IV. Beziehungen zwischen SGS-Kundenpartnern und der Öffentlichkeit

SGS-Kundenpartner sollten sich der Bedeutung des öffentlichen Vertrauens in ihren Beruf bewusst sein und sich bemühen, ihren Kunden in einer Weise zu dienen, die mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist, wobei die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Ländern zu berücksichtigen sind. Daher sollte ein Client-Partner:

  • Die Grundsätze der Chancengleichheit bei der Beschäftigung beachten und eine unrechtmäßige Diskriminierung qualifizierter Bewerber vermeiden.
  • Professionell und korrekt für die Dienstleistungen von Client-Partnern werben.
  • Die Beziehungen zu den Medien so gestalten, dass sie ein positives Bild von den Kunden, der SGS und dem Berufsstand des Executive Search vermitteln.
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